Das Budget eines Orthopäden in Niedersachsen pro Patient und Quartal beträgt etwa 27,00 Euro.
Der Gegenwert entspricht laut der Gebührenordnung EBM:
1 x Grunduntersuchung mit Rezept (Medikament, Physiotherapie) = Wert EBM: 27,00 Euro
Von den Kassen bezahlte Zusatzleistungen:
1 x Chirotherapie („Einrenken“, pauschal, egal wie oft) – 4,00 Euro (Wert EBM 8,00 Euro)
1 x Röntgen (pauschal, egal wie viel) – 12,50 Euro (Wert EBM ca. 10,00 Euro pro Aufnahme)
Weitere Leistungen werden bei Fällen innerhalb des Budgets nicht vergütet:
Jeder weitere Arztkontakt (bis zum 3. Kontakt, für alle weiteren gab es nie Geld!)
Jede weitere Chirotherapie (bis zum 4. Mal, für alle weiteren gab es nie Geld!)
Jede Physikalische Therapieanwendung in der Praxis (6,50 Euro sind eh nicht kostendeckend!)
Jede weitere Röntgenaufnahme (10,00 Euro sind eh nicht kostendeckend!)
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Das Hauptziel des offiziell „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ genannten Pakets ist es, gesetzlich Versi-cherten einen schnelleren Zugang zu Arztterminen zu ermöglichen und die medizinische Versorgung (be-sonders im ländlichen Raum) spürbar zu verbessern. Die drei TSVG-Abrechnungskonstellationen sind TSS-Terminfall, Hausarztvermittlungsfall und Offene Sprechstunde. Leistungen in diesen Konstellationen wer-den extrabudgetär (also nicht im Budget sondern in voller Höhe ohne Abzüge) vergütet.
Ich war von Anfang an ein bekennender Anhänger dieses Gesetzes, da es endlich eine zeitnahe Vergabe von Terminen (die meisten meiner Patienten haben ja schließlich erhebliche Schmerzen) belohnt. Vor Einfüh-rung des Gesetzes wurde offiziell eine Sprechstundenzeit von 20 Stunden pro Wochen gefordert. Zur konse-quenten, schnellen Terminvergabe war es notwendig, die Sprechstundenzeiten zu verlängern und das
Personal aufzustocken. Mit zwei zusätzlichen Mitarbeiterinnen steigerte ich die Sprechstundenzeiten von anfangs 28 Stunden bis auf aktuell 34 Stunden pro Woche.
Sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BSSG) wie geplant zum 1. Januar 2027 umgesetzt wer-den, hat das für Sie als Patient leider grundlegende Folgen für die Behandlung in meiner Praxis. Ich möchte hier klarstellen, dass ich diese Maßnahmen zutiefst verabscheue, da sie meiner eigenen ärztlichen Philoso-phie grundlegend widerspricht, dass Sie als Beitragszahler in die Gesetzliche Krankenversicherung einen Anspruch auf eine vollumfängliche Behandlung haben. Wenn ich aber so weitermache wie bisher, kann ich „den Laden dichtmachen“ und meine „Mädels“ sitzen auf der Straße!
Es braucht starke Signale. Setzen Sie mit uns ein Zeichen! Schreiben Sie jetzt Ihrem Bundestagsabgeordne-ten! Ihre Stimme als Patient zählt – fordern Sie den Stopp des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BSSG) unter folgendem Link:
Für Ihre Unterstützung wären wir sehr dankbar!
Dr. Boris May & Team
Unsere Praxis bleibt in der Zeit vom 26.06.2026 bis zum 26.07.2026 geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die fachärztlichen Kollegen im Landkreis.
Offizielle Vertretung:
29.6.26 - 3.7.26 & 20.7.26 - 24.7.26:
Dr. Klaus Martens und Dr. Michael Reichel, Kirchenstraße 3, 21244 Buchholz,
Tel.: 0 41 81/ 44 11
6.7.26 - 17.7.26
Dr. med. Dennis Völker, Nordertorstr. 9, 21423 Winsen/Luhe,
Tel. 0 41 71/ 61 048
Akute Notfälle:
Krankenhaus Buchholz, Notfallambulanz, Steinbecker Str. 44, 21244 Buchholz, Tel.: 0 41 81/ 130
Ärztlichen Bereitschaftsdienst:
(Patientenservice mit telefonischer Ersteinschätzung und Terminvermittlung)
Service Hotline: Tel.: 116 117 - Online-Service: www.116117.de
Praxisteam Dr. May